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Wichtige Begriffe für Unternehmer - einfach erklärt

Teilamortisationsvertrag

Alles über Teilamortisationsverträge im Leasing und wie sie Ihnen als Unternehmen flexible Finanzierungsmöglichkeiten bieten

Im Zuge des Leasings tauchen generell zwei Arten des Leasings und dementsprechend auch zwei Arten von Leasingverträgen auf. Eine davon ist die Teilamortisierung, welche auch als Restwert-Leasing bezeichnet wird. Bei dieser bleibt per Definition zum Ende der Leasingdauer ein gewisser Restwert übrig.

Die vertraglich vereinbarten Leasingraten reichen demnach nicht aus, um die Gesamtkosten des Leasing-Gebers zu decken. Während der Leasinglaufzeit fließt nicht etwa die gesamte Schuldsumme an den Leasinggeber zurück, sondern nur ein Teil davon. Der zugehörige Vertrag für dieses Leasing wird Teilamortisationsvertrag genannt.

Die Teilamortisation ist gerade beim Pkw-Leasing von Fahrzeugen die gängige Form. 

Raten der Teilamortisation

Über die monatlichen Raten zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber anteilig die Kosten für Herstellung, Anschaffung, Verwaltung und Finanzierung des Leasing-Objekts. Außerdem ist in den Raten bereits ein Gewinnaufschlag enthalten.

Wichtig ist bei der Teilamortisierung, dass alle monatlichen Leasingraten akkumuliert nicht die Gesamtkosten des Leasinggebers decken. Dazu ist gegebenenfalls eine einmalige Schlusszahlung nötig.

Was passiert bei der Teilamortisation nach Vertragsende?

Für die weitere Verwendung an sich gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten. Der Leasinggeber muss nach Ablauf der Leasinglaufzeit das Objekt verkaufen oder weitervermieten, um seine gesamten Kosten decken zu können. Auch kann das Leasing auf Basis der Restkalkulation nochmals verlängert werden. Falls an den bisherigen Leasingnehmer verkauft wird, kann dies über eine Schlussrate abgewickelt werden.

Teilamortisation und Vollamortisation - Unterschiede

Der Hauptunterschied zwischen beiden Formen des Leasings besteht in der Rückzahlung der Gesamtkosten.

Bei der Teilamortisation wird nicht die komplette Schuldsumme an den Leasinggeber zurückgezahlt. Mit dem gezahlten Teil werden lediglich die Anschaffungskosten teilweise amortisiert, also ausgeglichen. Sollte die vollständige Amortisation auch nicht durch die Bezahlung einer vorher festgelegten Schlussrate geschehen, geht das geleaste Gut zurück an den ursprünglichen Eigentümer.

Vorteile der Teilamortisation

Das Leasing an sich hat bereits vielfältige Vorteile gegenüber anderen Formen der Finanzierung. Beim Restwert-Leasing und dem dazugehörigen Teilamortisationsvertrag kommen jedoch noch folgende hinzu: 

  • Konstante Raten
  • Niedrigere Raten als bei der Vollamortisation  
  • Kauf nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich
  • Austauschoption

Nachteile der Teilamortisation

Neben den oben genannten Vorzügen gibt es auch beim Restwert-Leasing einige Nachteile zu bedenken. 

  • Unkündbare Grundmietzeit – diese beträgt zwischen 40%-90% der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes  
  • Risikoübergang – sollte der Eigentümer des geleasten Objekts der Leasinggeber sein, muss dieser selbst alle Risiken wie beispielsweise Beschädigungen oder Diebstahl übernehmen 

Andienungsrecht bei Teilamortisation

Das Andienungsrecht ist in vielen Fällen Bestandteil einer Teilamortisation und regelt den Verbleib des Leasingobjekts, falls der Leasinggeber dieses nicht schafft zu verkaufen. So geht aus diesem Recht hervor, dass der Leasingnehmer das Objekt am Ende der Vertragslaufzeit erwerben muss, sollte der Leasingeber dieses nicht selbst veräußern können.

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