Totalschaden

Man spricht von einem Totalschaden, wenn das Leasingobjekt innerhalb der Vertragslaufzeit des Leasingvertrages gestohlen oder irreparabel beschädigt wurde. Da der Leasing-Nehmer die alleinige Verfügungsgewalt über das Leasing-Objekt hat, muss er für alle eingetretenen Schäden am Objekt vollständig aufkommen. Deshalb sollte der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt angemessen versichern. Die Versicherung kommt dann für den Totalschaden auf. Außerdem kann der Leasinggeber als weiteren Schadensersatzanspruch auch die noch ausstehenden Leasingraten für die verbleibende Restlaufzeit des Leasingvertrages einfordern.

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