Vollamortisationsvertrag

Die Vollamortisation, auch Full-Payout Vertrag genannt, ist neben der Teilamortisation, Non-Payout Vertrag genannt, eine Form des Leasingvertrages.

Bei der Vollamortisation decken die Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit die Anschaffungskosten und die Nebenkosten, einschließlich der Finanzierungs- und Zinskosten sowie die Gewinnanteile des Leasinggebers. Daher sind die Raten bei einer Vollamortisation höher als bei einer Teilamortisation.

Die Vollamortisation ist dabei vorzugsweise für Gegenstände mit starkem Wertverfall geeignet.

Diese Form des Vertrags ist überdies sehr vielseitig und bietet dem Leasingnehmer am Ende des Leasings eine relativ freie Entscheidung über die weitere Verwendung des Guts. Das Leasing-Objekt kann nämlich nach Ablauf der Grundmietzeit mit Hilfe mehrerer Möglichkeiten weiterverwendet werden. Dazu zählen die Vollamortisation mit Kaufoption oder mit Mietverlängerungsoption. Der Leasingnehmer entscheidet, ob er das Leasing-Gut kaufen oder den Leasingvertrag nochmals (auch befristet) verlängern möchte.

Fehlt eine solche Option im Vollamortisationsvertrag, so steht dem Leasinggeber als zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer nach Vertragsende die Herausgabe des Leasing-Gegenstands zu. Nach Ende der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer dementsprechend das gepachtete Objekt an den Leasinggeber zurückgeben und hat über seine weitere Verwendung keinen Einfluss mehr.

Ein Vollamortisationsvertrag hat Vor- und Nachteile. Positiv zu bewerten ist das kaum vorhandene Risiko durch die Restwert-Abrechnung am Ende der Laufzeit. Andererseits sind die Höhe der Raten, sowie die Tatsache, dass der Leasinggeber am Leasingende in der Regel Eigentümer des Objektes bleibt, die Kehrseiten.

Die Vollamortisation steht im Gegensatz zur Teilamortisation. Diese Art von Leasingvertrag hat eine kürzere Vertragslaufzeit und durch die Leasing-Raten können nicht alle Kosten des Leasingguts gedeckt werden. Dies geschieht erst am Ende des Vertrags durch den Verkauf des Gegenstands.

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