Die Leasingrate wird hierbei immer vom Arbeitgeber gezahlt. Allerdings gibt bei der weiteren Verrechnung grundsätzlich zwei mögliche Modelle: Die Leasingrate kann entweder vom Unternehmen komplett übernommen werden oder aus dem Bruttogehalt der Mitarbeiter gezahlt werden. In beiden Fällen hat der Arbeitnehmer einen klaren Vorteil. Im ersteren Fall der Komplettübernahme durch den Arbeitgeber werden nur 0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Zahlt der Arbeitnehmer die Raten aus seinem Bruttogehalt, kann er dadurch unter Umständen Steuern sparen, da sein zu versteuerndes Einkommen verringert wird.
Profitieren Sie nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich!
Abseits der steuerlichen und ökologischen Vorteile ist das Job Bike tatsächlich enorm gesundheitsfördernd. Bei der Untersuchung von 250.000 Pendlern lag das allgemeine Sterberisiko der Radpendler um signifikante 41 % niedriger als das der Autofahrer und Nahverkehrsnutzer. Das Risiko eines Tods durch Herzkrankheit war sogar 52 % niedriger und das Krebsrisiko sank um 40 %. Auch interessant: Eine weitere Studie ergab, dass Radpendler im Schnitt zwei Tage im Jahr weniger krank sind als Autopendler.
Arbeitgeber profitieren außerdem von einem attraktiven Motivations- und Imageeffekt. Denn: Mit einem eigenen Branding und der Gestaltung des Bikes in der Firmenfarbe wird die Corporate Identity gestärkt und es entsteht zusätzlich eine attraktive Marketingwirkung für den Arbeitgeber.